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Versicherungsschutz
Volle Berufsunfähigkeit: Dauernde Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit auf Dauer vollständig außerstande ist, die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit aktiv auszuüben. Dies muss durch einen niedergelassenen Arzt bestätigt werden.
Eine Todesfallleistung wird gewährt, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls innerhalb eines Jahres verstirbt.
Der Beitrag erhöht sich um 10%, dadurch gilt folgendes als mitversichert: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Krankheiten oder Unfälle, die der versicherten Person durch Kriegsereignisse zustoßen, ohne dass sie zu den aktiven Teilnehmern an dem Krieg oder Bürgerkrieg gehört (Passives Kriegsrisiko).